Vereins- und Trägerstruktur
Der Jugendmigrationsdienst (JMD) Migration e.V. ist ein gemeinnütziger Verein zur Förderung des interkulturellen Lebens in Kiel und wurde im Jahr 1996 gegründet (Link zum Artikel zum 20-jährigen Bestehen). Migration e.V. ist verstärkt in Kiel Gaarden und Mettenhof aktiv, ist jedoch für das gesamte Stadtgebiet zuständig.
Der Verein ist Mitglied im Diakonischen Werk – Landesverband Schleswig-Holstein und unterliegt dessen Richtlinien. Auch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ist gegenüber Migration e.V. richtlinienkompetent. Die Mitgliedschaft des Diakonischen Werkes S-H in der Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelischer Jugendsozialarbeit (BAG EJSA), dem bundesweiten Zusammenschluss evangelischer Einrichtungen der Jugendsozialarbeit, macht es Migration e.V. möglich, Projektanträge (über die Diakonie) an verschiedene Bundesministerien oder Bundesämter zu richten. Eine weitere Zugehörigkeit besteht zum Kirchenkreis Altholstein, als Dienst und Werk. Die Landeshauptstadt Kiel fördert die Arbeit des Vereins komplementär zu den Bundesmitteln.
Derzeit besteht der Verein aus folgenden drei ehrenamtlichen Vorstandsmitgliedern:
- Niels-Peter Mahler, Pastor in der Ev.-Luth. Paul-Gerhardt-Kirchengemeinde Kiel-Neumühlen-Dietrichsdorf
- Tilman Lautzas, Pastor und Gründungsmitglied
- Irina Reisler, als ehem. Jugendliche
Aktuell gibt es elf Vereinsmitglieder. Eine Mitgliedschaft ist nur durch einen Beschluss der Vorstandsmitglieder möglich. Dabei handelt es sich ausschließlich um Persönlichkeiten, deren Mitarbeit im Interesse des Vereins liegen.
Das an dieser Stelle angefügte Vereinsorganigramm gibt einen guten Überblick über die beschriebenen Zusammenhänge der Vereins- und Trägerstruktur.
Migration e.V. und die Jugendlichen danken für die Förderung durch:
- das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen von KJP Kapitel 18
- die Landeshauptstadt Kiel, komplementär zur Bundesförderung
- den Kirchenkreis Altholstein für Sachmittel, Kollekten und Spenden
- dem Land Schleswig-Holstein im Rahmen des Sprach- und Integrationsvertrages
Leitbild und gesellschaftlicher Auftrag
Der Verein orientiert sein Handeln an den gesetzlichen Grundlagen und an der Bibel. Die MitarbeiterInnen des Vereins begründen ihr Handeln im Auftrag des christlichen Menschenbildes. Dies ist in der Satzung von Migration e.V. mit folgendem Wortlaut festgehalten:
„Die Mitglieder und MitarbeiterInnen des Vereins Migration e.V. handeln in dem Wissen, dass wir uns von Gott beauftragt wissen, Menschen ganzheitlich zu helfen.“ (Vereinssatzung Migration e.V. 1996).
Folgendes Bibelzitat ist Leitspruch der Migrationsfachdienste des Diakonischen Werkes Schleswig-Holstein und ist somit bedeutend für die Arbeit von Migration e.V.:
„…ich war fremd und ihr habt mich aufgenommen…“ (Matthäus 25, 35)
Der Verein ist für Menschen aller Religionen und Bevölkerungsgruppen offen. Seinen Auftrag definiert er in seiner Satzung wie folgt:
Aufgabe des Vereins ist die Beratung und Begleitung hilfesuchender MigrantInnen, die aus verschiedenen Gründen in unser Land gekommen sind und hier mit einem unterschiedlichen Rechts- und Aufenthaltsstatus leben; dazu gehört auch, im Rahmen der rechtlichen, sozialen und finanziellen Möglichkeiten Beratungs- und Eingliederungsangebote vorzuhalten, akzeptanzfördernde Projekte mit der einheimischen Bevölkerung anzubieten sowie Hilfestellung bei der freiwilligen Rückkehr ins Heimatland vorzuhalten. Der Verein setzt sich weiterhin die Aufgabe, Begegnungsmöglichkeiten und Öffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel interkultureller Verständigung zu fördern (Vereinssatzung Migration e.V. 1996).
An anderer Stelle heißt es:
Der Verein setzt sich ein für die Förderung der Fürsorge für politisch, rassistisch und religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene und Kriegsopferfürsorge sowie für die Förderung internationaler Gesinnung der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens (Vereinssatzung Migration e.V. 1996).
Migration e.V. wird mit einem vielfältigen Aufgabenspektrum konfrontiert. Im Kern seiner Aufgabe agiert der Verein als Jugendmigrationsdienst parteilich für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.
Gesetzliche Grundlagen
Der JMD erhält seinen Auftrag durch den Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP). Dieser beruht auf der Grundlage des § 83 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz). Die speziellen Handlungsanweisungen und Grundsätze der Arbeit für alle JMD sind im Förderprogramm 18 des Kinder- und Jugendplanes des Bundes „Eingliederung junger Menschen mit Migrationshintergrund“ mit folgendem Wortlaut beschrieben:
Junge Menschen mit Migrationshintergrund sollen eine bedarfsgerechte Förderung erhalten, die ihnen die schulische, berufliche und soziale Eingliederung ermöglicht. Mit dieser Hilfe sollen zuwanderungsbedingte Nachteile ausgeglichen und Chancengleichheit zu einheimischen Jugendlichen hergestellt werden. Die Förderung umfasst Beratungs- und Betreuungsaufgaben, sowie deren Koordinierung, z.B. aufsuchende Sozialarbeit, Freizeiten, Seminare, Kurse und ähnliches. Die Arbeit umfasst Prävention und Vermittlung zu den Regeldiensten und den Spezialdiensten der Jugendhilfe. Die sprachliche Integration wird darüber hinaus durch eigenständige Regelungen gewährleistet.
Mit den festgeschriebenen Richtlinien im KJP liegt die sogenannte Amtshoheit über die JMD beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Die Grundsätze zur Durchführung und Weiterentwicklung des Programms 18 im KJP – „Integration junger Menschen mit Migrationshintergrund“ werden stets aktualisiert und dienen als konkretisierte und verbindliche Arbeitsgrundlage für Jugendmigrationsdienste. Aktuell sind folgende Ziele konkret benannt:
- Verbesserung der Integrationschancen (sprachliche, schulische, berufliche und soziale Integration),
- Förderung von Chancengerechtigkeit,
- Förderung der Partizipation in allen Bereichen des sozialen, kulturellen und politischen Lebens
Außerdem legen die Grundsätze fest, dass die MitarbeiterInnen in Jugendmigrationsdiensten junge Menschen mit Migrationshintergrund in erster Linie mit dem Verfahren des Case Managements und dem Instrument der individuellen Integrationsförderpläne unterstützen sollen.
Als weitere wichtige rechtliche Grundlage ist das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) anzusehen. Besonders in den §§1 (Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe), 2 (Aufgaben der Jugendhilfe), 3 (freie und öffentliche Jugendhilfe), 11 (Jugendarbeit) und 13 (Jugendsozialarbeit) werden die Arbeitsaufträge der JMD deutlich. In der praktischen Arbeit mit der Zielgruppe hat die Anwendung des SGB II einen hohen Stellenwert.
Team
Ein multikulturelles und interreligiöses Team, ist grundlegende Vereinspolitik. Der Verein ist stets bemüht, sich mit einer Sprachenvielfalt auszustatten. Aktuell sind folgende sprachliche Kompetenzen im Team, bestehend aus Hauptamtlichen, Ehrenamtlichen und Honorarkräften, vertreten: Deutsch, Englisch, Arabisch und Kurdisch. Kontinuierliche Fortbildungen und Supervisionen sind Standard.
Evaluation
Alle Bereiche des Vereins werden ständig evaluiert. Für „LEMI – Lernfeld Migration“ stand durch die Förderung durch das Programm „Entiomon – gemeinsam Gegengewalt und Rechtsextremismus“ in den Jahren 2003 und 2004 ein Evaluationsraster, welches durch das DJI (deutsches Jugendinstitut) entwickelt wurde, zur Verfügung. Dieses Raster wird weiterhin verwendet und der von den Teilnehmenden anonym auszufüllende Bogen enthält neben skalierten Antwortmöglichkeiten, auch freie Räume für Texte und Anregungen, die es dem Team ermöglichen die Angebote ständig zu überarbeiten und zu verbessern. Darüber hinaus werden qualitative Interviews geführt.